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IBRRS 2017, 3617; IMRRS 2017, 1500
Wohnraummiete
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Die Endrenovierung einer Wohnung bleibt streitig - zulässige Klausel oder Kumulation?
AG Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 09.10.2017 - 11 C 347/16
1. Die Mitglieder einer Wohngemeinschaft bilden eine Außen-GbR. Die Kaution ist zweckgebundenes Gesellschaftsvermögen.
2. Ein Anspruch auf Nutzungsersatz scheidet aus, wenn sich der Vermieter mit der Rücknahme der Mietsache im Annahmeverzug befindet. Der Vermieter trägt die Beweislast für das Risiko der entgangenen Weitervermietung.
3. Eine formularmäßige Klausel über die Endrenovierung einer Wohnung ohne Rücksicht auf die Fälligkeit der Schönheitsreparaturen ist unwirksam. Die Beweislast für die Individualvereinbarung trägt der Vermieter.
