Urteilssuche
ibr-online. Die Datenbank für
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Kostenloses Probeabo

1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2017, 3314
Bauvertrag
Volltext
Mit Beitrag

Keine Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt: Kein Anspruch auf Rückzahlung des Werklohns!
OLG Frankfurt, Urteil vom 07.05.2014 - 1 U 136/12
1. Ein Rücktritt vom Bauvertrag wegen Mängel setzt voraus, dass der Besteller dem Unternehmer eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt hat.
2. Eine Fristsetzung ist ausnahmsweise entbehrlich, wenn der Unternehmer die Mängelbeseitigung ernsthaft und endgültig verweigert hat oder dem Besteller eine Fristsetzung nicht zumutbar ist.
3. Eine Fristsetzung ist dem Besteller nicht zuzumuten, wenn sich der Unternehmer bei der Bauausführung als so unzuverlässig erwiesen hat, dass der Besteller berechtigterweise das Vertrauen in seine Bereitschaft und seine Fähigkeit zur ordnungsgemäßen Nachbesserung verloren hat. Schwerwiegende Mängel reichen hierfür allein nicht aus.
