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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2017, 3314
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Keine Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt: Kein Anspruch auf Rückzahlung des Werklohns!

OLG Frankfurt, Urteil vom 07.05.2014 - 1 U 136/12

1. Ein Rücktritt vom Bauvertrag wegen Mängel setzt voraus, dass der Besteller dem Unternehmer eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt hat.

2. Eine Fristsetzung ist ausnahmsweise entbehrlich, wenn der Unternehmer die Mängelbeseitigung ernsthaft und endgültig verweigert hat oder dem Besteller eine Fristsetzung nicht zumutbar ist.

3. Eine Fristsetzung ist dem Besteller nicht zuzumuten, wenn sich der Unternehmer bei der Bauausführung als so unzuverlässig erwiesen hat, dass der Besteller berechtigterweise das Vertrauen in seine Bereitschaft und seine Fähigkeit zur ordnungsgemäßen Nachbesserung verloren hat. Schwerwiegende Mängel reichen hierfür allein nicht aus.

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