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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2017, 3303
Mit Beitrag
Öffentliches Baurecht
Einsturzgefährdete Ruine muss beseitigt werden!
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 06.09.2017 - 1 ME 112/17
1. Es kann gerechtfertigt sein, die Beseitigung eines Nebengebäudes unter Anordnung des Sofortvollzuges anzuordnen, wenn dieses mittlerweile zur Ruine geworden ist, eine ernsthafte Wiederherstellungschance nicht besteht und Personen durch herabfallende Bauteile gefährdet werden können. Der Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses muss dann nicht konkret abzusehen sein.*)
2. Über die Zulassung eines Austauschmittels ist in einem selbständigen Verfahren zu entscheiden.*)
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