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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2017, 3220
Öffentliches Baurecht
Mit Beitrag

Gebäudeveränderung in Denkmalzone: Baugenehmigung genügt nicht!
VG Neustadt, Beschluss vom 22.08.2017 - 5 L 764/17
1. Die baugenehmigungspflichtige Veränderung eines Gebäudes innerhalb einer Denkmalzone bedarf neben der Baugenehmigung auch einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung nach § 13 Abs. 1 Satz 3 DSchG.*)
2. Hat die Baugenehmigungsbehörde in einem einheitlichen Bescheid nicht die sofortige Vollziehung der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung angeordnet, hat der Widerspruch eines nach § 42 Abs. 2 VwGO widerspruchsbefugten Dritten in Bezug auf die denkmalschutzrechtliche Genehmigung aufschiebende Wirkung.*)
3. Der Anwendungsbereich des § 212a BauGB wird für eine zusätzlich zur Baugenehmigung ergangene eigenständige denkmalschutzrechtliche Genehmigung nicht eröffnet.*)