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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2017, 3208; VPRRS 2017, 0287
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Mit Beitrag

Bieter trägt das Risiko des rechtzeitigen Angebotseingangs!
VK Bund, Beschluss vom 15.08.2017 - VK 2-84/17
1. Einem Bieter steht es frei, die Angebotsfrist bis zuletzt auszuschöpfen. Sendet er das Angebot jedoch erst sehr knapp vor Ablauf der Angebotsfrist ab, hat er den verspäteten Zugang auch dann zu vertreten, wenn ein Defekt am Transportfahrzeug auftritt.
2. Der Bieter trägt das Risiko für Zustellverzögerungen infolge von Ereignissen, die nicht in die Kategorie der höheren Gewalt fallen, sondern typische Risiken des ausgewählten Transportmittels darstellen.
3. Muss das Angebot über eine größere Distanz (hier: von Berlin nach Bonn) übermittelt werden, ist ein Sicherheitspuffer von einer Stunde zu knapp bemessen.