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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2017, 2944
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Errichtung einer Förder- und Dosieranlage: Werk- oder Kaufvertragsrecht anwendbar?

OLG München, Urteil vom 17.08.2017 - 23 U 3651/16

1. Ein Vertrag ist als Werkvertrag zu qualifizieren, wenn der Unternehmer die Errichtung eines Bauwerks schuldet.

2. Ein Bauwerk ist eine unbewegliche, durch Verwendung von Arbeit und Material in Verbindung mit dem Erdboden hergestellte und auf nicht nur vorübergehende Verbindung mit diesem angelegte Sache, ohne dass es auf die sachenrechtliche Zuordnung ankäme. Unbeweglich in diesem Sinne ist die Sache, sofern sie nur mit größerem Aufwand vom Grundstück getrennt werden kann.

3. Sofern hingegen nur die Herstellung und Lieferung von Bau- und Anlagenteilen etwa zur Errichtung einer Siloanlage geschuldet sind, handelt es sich um einen Werklieferungsvertrag.

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