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IBRRS 2017, 2831
Mit Beitrag
Bauhaftung
Tiefbauer darf auf Leitungsplan vertrauen!
LG Mühlhausen, Urteil vom 29.06.2017 - HK O 31/16
1. Übergibt der Versorgungsträger im Rahmen von erbetenen Auskünften über den Verlauf von Kabeltrassen detaillierte Leitungspläne, so darf sich das Tiefbauunternehmen hierauf verlassen.
2. Kommt es zu Leitungsschäden, weil die tatsächliche Kabeltrasse mehr als 3 m abweichend von der in den Plänen eingezeichneten Lage verläuft, so trifft das Tiefbauunternehmen hieran kein Verschulden.
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