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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2017, 2750; VPRRS 2017, 0245
Vergabe
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Nachprüfungsantrag erledigt sich: Vergabestelle trägt Verfahrenskosten!
VK Thüringen, Beschluss vom 14.06.2017 - 250-4002-5002/2017-E-004-SHK
1. Wenn sich der Nachprüfungsantrag durch Abhilfe anderweitig erledigt, hat die Vergabestelle die Kosten des Nachprüfungsverfahrens zu tragen.
2. Erledigt sich der Nachprüfungsantrag durch Abhilfe vor der Entscheidung der Vergabekammer, ist nur die Hälfte der als solche festzusetzenden Gebühr zu entrichten.
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