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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2017, 2643; VPRRS 2017, 0238
Mit Beitrag
Vergabe
Bieter darf Pauschalpreis für Baustellenvorhaltung abgeben!
VK Bund, Beschluss vom 19.06.2017 - VK 1-57/17
1. Enthalten die Vergabeunterlagen keine abschließenden Vorgaben hinsichtlich eines anzubietenden Bauverfahrens, kann von den nicht vorhandenen Vorgaben auch nicht abgewichen werden.
2. Bei der Bewertung von (Bauablauf-)Konzepten ist allein der gegenüber den Bietern bekanntgegebene Bewertungsmaßstab anzulegen.
3. Kaufmännische Nebenangebote (hier: Angebot eines Pauschalpreises für die Baustellenvorhaltung) sind grundsätzlich zulässig.
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