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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2017, 2569; IMRRS 2017, 1066
Wohnungseigentum
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Zweiter Rettungsweg entspricht regelmäßig ordnungsmäßiger Verwaltung
BGH, Urteil vom 23.06.2017 - V ZR 102/16
Es gehört (vorbehaltlich weiterer vereinbarter Nutzungsbeschränkungen) zu dem plangerechten Zustand einer Teileigentumseinheit, dass die öffentlich-rechtlichen Anforderungen an einen Aufenthaltsraum erfüllt sind; dafür erforderliche Maßnahmen am gemeinschaftlichen Eigentum wie die bauordnungsrechtlich vorgeschriebene Herstellung eines zweiten Rettungswegs entsprechen regelmäßig ordnungsmäßiger Verwaltung und können von einzelnen Wohnungseigentümern gemäß § 21 Abs. 4 WEG beansprucht werden.*)
