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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2017, 2553
Öffentliches Baurecht
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Werbeanlage, die das Landschaftsbild verunstaltet, ist zu beseitigen!
VG Schleswig, Beschluss vom 17.07.2017 - 2 B 30/17
1. Ein mittels Gestänge aufgestelltes und gespanntes Werbeplakat ist als ortsfeste Einrichtung der Außenwerbung baugenehmigungspflichtig, wenn es für längere Zeit oder immer wieder für kürzere Zeit an bestimmter Stelle (etwa auf Grundstücken neben einer Straße) abgestellt wird.
2. Die Baugenehmigung für eine Werbeanlage im Außenbereich kann versagt werden, wenn sie die natürliche Eigenart der Landschaft und somit das Landschaftsbild verunstaltet.
