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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2017, 2551; VPRRS 2017, 0232
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Auftraggeber ist an bekannt gemachte Eignungsanforderung gebunden!
VK Bund, Beschluss vom 16.09.2016 - VK 1-82/16
1. An eine bekannt gemachte Eignungsanforderung ist der öffentliche Auftraggeber gebunden. Eine nachträgliche Korrektur von Eignungsanforderungen erfordert eine Berichtigungsbekanntmachung.
2. Vor dem Ausschluss eines Angebots wegen Unvollständigkeit muss ein öffentlicher Auftraggeber erst sein Ermessen ausüben, ob er die geforderten Unterlagen nachfordert. Dieses Ermessen kann nicht im Vorhinein ausgeübt werden.
