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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2017, 2547; IMRRS 2017, 1048
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zustimmungspflicht bei Veräußerung ist eine Verfügungsbeschränkung!

OLG München, Beschluss vom 31.05.2017 - 34 Wx 386/16

1. Ist als Inhalt des Sondereigentums vereinbart, dass ein Wohnungseigentümer zur Veräußerung seines Wohnungseigentums der Zustimmung anderer Wohnungseigentümer oder eines Dritten (hier: des WEG-Verwalters) bedarf, so stellt dies eine Verfügungsbeschränkung als Ausnahme von § 137 Satz 1 BGB dar (Aufgabe der Senatsrechtsprechung im Beschluss vom 27.06.2011, 34 Wx 135/11, IMRRS 2011, 2468).*)

2. Die Zustimmung zum dinglichen Rechtsgeschäft kann bis zum Eingang des Umschreibungsantrags beim Grundbuchamt auch dann widerrufen werden, wenn die Zustimmung zum schuldrechtlichen Vertrag wirksam erteilt war.*)

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