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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2017, 2517; IMRRS 2017, 1025
Wohnraummiete
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Zufahrt zur Haustür versperrt: Kein Mietmangel!
AG Reinbek, Urteil vom 02.06.2017 - 14 C 955/16
Beschränkt die Stadt nach Abschluss eines Mietvertrags, der keine Vereinbarung über Zufahrtsmöglichkeiten enthält, die Zuwegung des Mietobjekts durch einen abgeschlossenen Sperrbalken, sodass keine Zufahrt mit dem Auto direkt zur Tür möglich ist, liegt ein "Umfeldmangel" vor, der jedoch keinen Mietmangel darstellt.
