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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2017, 2338
Architekten und Ingenieure
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Estrichunterkonstruktion muss besonders überwacht werden!
OLG Bamberg, Urteil vom 16.05.2017 - 5 U 69/16
1. Bei der Erstellung der Unterkonstruktion und des Estrich für eine Klinik, die erheblichen Belastungen ausgesetzt sind, handelt sich nicht um eine einfache, gängige Tätigkeit, sondern um einen evident kritischen Bauabschnitt. Diesen hat der mit der Bauaufsicht beauftragte Architekt besonders zu überwachen.
1. Im Fall von Planungsfehlern muss sich der Bauherr ein Mitverschulden seines Architekten mit einer Mitverschuldensquote von 70% anspruchsmindernd anrechnen lassen.
