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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2017, 1929; IMRRS 2017, 0792
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Belange der Gesamtgemeinschaft betroffen: Untergemeinschaft fehlt Beschlusskompetenz!

LG München I, Urteil vom 01.02.2017 - 1 S 7364/16 WEG

1. Sind auch Belange der Gesamtgemeinschaft betroffen, so fehlt einer Untergemeinschaft die Beschlusskompetenz.

2. Etwas anderes kann gelten, wenn Interessen der Gesamtgemeinschaft nur in einem völlig untergeordneten Maß betroffen sind (hier verneint).

3. Bei der Beurteilung der Frage, ob durch die Maßnahme auch Gemeinschaftsinteressen in einem nicht völlig untergeordneten Umfang betroffen sind, ist auf die Fläche, die tatsächlich durch die Maßnahme betroffen ist, abzustellen.

4. Auch bei einer kostenorientierten Betrachtung, bei der mindestens 10% auf die Gesamtgemeinschaft entfallen, kann nicht von einer völlig untergeordneten Beteiligung der Gesamtgemeinschaft gesprochen werden.

5. Die Nichtigkeit von Wohnungseigentümerbeschlüssen ist in gerichtlichen Verfahren von Amts wegen zu berücksichtigen. Auch im Rahmen der Anfechtungsklage wird die Wirksamkeit der angefochtenen Beschlüsse auf Nichtigkeitsgründe hin überprüft.

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