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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2017, 1625
Öffentliches Baurecht
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Grillplatzbetreiber haftet nicht für Grillplatznutzer!
VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.04.2017 - 10 S 2264/16
Der Betreiber einer öffentlichen Einrichtung ist für durch nicht bestimmungsgemäße Nutzungen verursachte Immissionen nur verantwortlich, wenn sich in dem bestimmungswidrigen Verhalten eine mit der Einrichtung verbundene besondere Gefahrenlage realisiert und damit der Fehlgebrauch bei einer wertenden Betrachtungsweise als zurechenbare Folge der Schaffung bzw. des Betriebs der Einrichtung anzusehen ist.*)
