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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2017, 1397; IMRRS 2017, 0556
Wohnungseigentum
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Zustimmung zur Veräußerung verweigert: Keine erneute Bestellung zum Verwalter?
AG Pinneberg, Urteil vom 21.03.2017 - 60 C 49/16
Ein gegen die erneute Bestellung eines Wohnungseigentümers als Verwalter sprechender wichtiger Grund kann jedenfalls dann in der früheren unberechtigten Verweigerung der Zustimmung zur Veräußerung des Wohnungseigentums liegen, wenn er bei geltendem Kopfstimmrecht in einer aus fünf Wohneinheiten bestehenden Gemeinschaft durch Veräußerung von Bruchteilen des Wohnungseigentums an zwei seiner drei Wohneinheiten eine Stellung als (faktischer) Mehrheitseigentümer herbeiführt.*)
