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IBRRS 2017, 0928; IMRRS 2017, 0381; IVRRS 2017, 0149
Prozessuales
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Keine Streitwertbeschwerde ohne Beschwer!
LG Itzehoe, Beschluss vom 23.02.2017 - 11 T 12/17
1. Durch die Streitwertfestsetzung ist der Verfahrensbeteiligte beschwert, der kostenpflichtig ist.
2. Das Beschwerdebegehren eines Verfahrensbeteiligten kann schutzwürdig nur auf die Herabsetzung des Streitwerts gerichtet werden, um die auferlegte Kostenlast zu senken. Nicht jedoch darauf, den Prozessgegner mit höheren Kosten zu belasten.
3. Eine zu geringe Streitwertfestsetzung beschwert jedoch den Prozessbevollmächtigten, der aus eigenem Recht Beschwerde einlegen kann.
