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IBRRS 2017, 0395; IMRRS 2017, 0154
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Wohnraummiete
Überprüfung der Gasleitungen: Alle zwei Jahre ist wirtschaftlich!
AG Karlsruhe, Urteil vom 13.01.2017 - 2 C 1353/16
1. Wird die Sichtprüfung von Gasleitungen durch den Vermieter entsprechend der Empfehlung der TRGI 2008 im zweijährigen Turnus durchgeführt, verstößt dies nicht gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot.
2. Die durch die Überprüfung der Gasleitungen entstehenden Kosten sind auf den Mieter als Betriebskosten umlegbar.
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