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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2017, 0352; IMRRS 2017, 0149
Grundbuchrecht
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„Erweiterte Grundbucheinsicht“ für den Makler?
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.01.2017 - 3 Wx 270/16
Ein Makler, der Veräußerer und Erwerber eines Grundstücks jeweils auf Zahlung einer Provision in Anspruch nimmt, kann nicht zum Zwecke der Überprüfung der Frage der Kongruenz des Hauptvertrages und des Ursachenzusammenhangs zwischen Maklerleistung und Vertragsschluss - seinem durch Auslegung ermittelten Begehren entsprechend - "erweiterte Grundbucheinsicht" in Bezug auf die der Eigentumsübertragung zugrunde liegenden schuldrechtlichen Vorgänge verlangen.*)
