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IBRRS 2016, 2894; IMRRS 2016, 1716
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DIN-Normen sind berufliche Grundausstattung!
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.08.2016 - 10 W 235/16
1. Die DIN-Normen haben die Vermutung für sich, die allgemeinen Regeln der Technik wiederzugeben. Entspricht eine Leistung nicht den Vorgaben der DIN-Norm, spricht der Beweis des ersten Anscheins für eine schuldhaft mangelhafte Leistung des Werkunternehmers.
2. Die für den jeweiligen Fachbereich gültigen DIN-Normen sind deshalb Regelwerke, deren Kenntnis für jeden Sachverständiges des Faches unabdingbar sind und ohne deren Berücksichtigung eine sachgerechte Gutachtenerstattung nicht möglich ist. Berufliche Grundausstattung ist nicht erstattungsfähig im Rahmen des JVEG.
