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IBRRS 2016, 2834; IMRRS 2016, 1683
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Wohnungseigentum
Aus KG wird GmbH: Verwalter-Amt wird nicht übertragen!
AG Münster, Urteil vom 15.03.2016 - 35 C 172/15
1. Wohnungseigentümer bestellen eine Personengesellschaft (hier: KG) zum WEG-Verwalter, wenn sie zum persönlich haftenden Gesellschafter ein besonderes Vertrauensverhältnis haben und wollen, dass diese natürliche Person das Amt ausübt.
2. Daraus kann nicht geschlossen werden, dass die Wohnungseigentümer dieses Vertrauen gleichermaßen zu einer juristischen Person (hier: GmbH) haben, die in ihrer Haftungsmasse beschränkt ist und nicht durch das persönliche Engagement des geschäftsführenden Gesellschafters sowie dessen persönliche Haftung geprägt ist.
3. Wird aus einer Personengesellschaft eine Kapitalgesellschaft, wird das Amt des Verwalters deshalb im Zweifel nicht übertragen.
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