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IBRRS 2016, 3401; IMRRS 2016, 1909; IVRRS 2016, 0169
Wohnraummietrecht
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Wie ist ein Mietausfallschaden darzulegen?
BGH, Urteil vom 13.10.2016 - IX ZR 149/15
1. Ein Mietausfallschaden ist hinreichend dargelegt, wenn der Vermieter vorträgt, dass angesichts des Mietobjekts und der Marktlage üblicherweise innerhalb einer bestimmten Frist ein neuer Mieter gefunden worden wäre.
2. Die Vermietungswahrscheinlichkeit folgt keiner festen Regel und hängt von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab. Wird der Verwalter als Zeuge dafür benannt, dass die sofortige Vermietbarkeit der Wohnung zum verlangten Mietzins möglich gewesen wäre, darf dieser Beweisantritt nicht übergangen werden.
