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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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IBRRS 2016, 2674; IMRRS 2016, 1588
Mit Beitrag
Gewerberaummietrecht
Vermietung an AfD: Angst vor Gegendemonstration ist kein Rücktrittsgrund!
LG München I, Beschluss vom 11.05.2016 - 14 O 7838/16
1. Überlässt eine Gaststätte ihre Räumlichkeiten an eine politische Partei, ist ein vertragliches Rücktrittsrecht "bei Sicherheitsbedenken" im Mietvertrag so auszulegen, dass nur konkrete Gefahren, die unmittelbar der Partei zuzurechnen sind, den Rücktritt rechtfertigen können.
2. Friedliche Proteste durch Gegendemonstranten oder ein "Shitstorm" in sozialen Netzwerken sind keine begründeten Sicherheitsbedenken.
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