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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 2575; IMRRS 2016, 1528
Wohnungseigentum
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Beschluss muss zu erwartende Kosten klar ausweisen!
AG München, Urteil vom 31.08.2016 - 481 C 6343/16 WEG
1. Ein Beschluss entspricht nicht ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn weder der Umfang der voraussichtlich anfallenden Arbeiten und Stunden noch die Größenordnung der von der WEG zu tragenden Kosten daraus erkennbar sind und auch kein Maximalbudget (hier: für die Bauüberwachung) vorgesehen ist.
2. Wurde ein Architekt sowohl mit der Einholung von Planungsvorschlägen als auch mit der Ausschreibung von Gewerken beauftragt, handelt es sich nicht um einen Zweitbeschluss, wenn die Vergabe der Bauüberwachung beschlossen wird. Insofern müssen hier die Kosten, die auf die Wohnungseigentümer zukommen, erkennbar sein.
