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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 2552
Kaufrecht
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Kaufsache mangelhaft: Käufer muss nur Gelegenheit zur Untersuchung geben!
OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.09.2016 - 5 U 99/15
1. Erfüllungsort für Nacherfüllungsansprüche hinsichtlich eines im Internet erworbenen und zum Zwecke des Einbaus durch den Käufer in eine Werkstatt versandten Getriebes ist der Ort der Werkstatt.*)
2. Der Käufer einer mangelhaften Sache genügt seiner Pflicht, dem Verkäufer die Untersuchung der Sache zu ermöglichen, indem er diesem auf Aufforderung hierzu Gelegenheit gibt. Ein ausdrückliches Anbieten, die Sache zu überprüfen, ist nicht Voraussetzung für einen Schadensersatzanspruch nach § 433 Abs. 1, § 437 Nr. 3, §§ 440, 280 Abs. 1, § 281 Abs. 1 BGB.*)
