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IBRRS 2016, 2399; IMRRS 2016, 1434
Mit Beitrag
Sachverständige
Vorschuss um 20% überschritten: Vergütung wird gekappt!
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.06.2016 - 10 W 77/16
1. Gemäß § 4 JVEG hat das Gericht die zu gewährende Vergütung auf einen entsprechenden Antrag des Berechtigten hin betragsmäßig beziffert festzusetzen.*)
2. Eine erhebliche Überschreitung des angeforderten Auslagenvorschusses i.S.v. § 8a Abs. 4 JVEG liegt vor, wenn die vom Sachverständigen geltend gemachte Vergütung den Vorschuss um mehr als 20 Prozent überschreitet.*)
3. Die Vergütung des Sachverständigen ist dann nach dem eindeutigen Wortlaut von § 8a Abs. 4 JVEG auf den Betrag des Vorschusses zu kappen.*)
4. Abzustellen ist auf den vom Gericht angeforderten und eingezahlten Auslagenvorschuss nicht jedoch auf einen angeforderten, aber nicht gezahlten weiteren Vorschuss.*)
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