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IBRRS 2016, 2291; IMRRS 2016, 1384
Wohnraummietrecht
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Einzimmerwohnung ist keine Familienunterkunft!
AG München, Urteil vom 20.05.2015 - 415 C 3152/15
Zwar darf ein Mieter grundsätzlich seine Kinder und seinen Ehegatten in die Wohnung aufnehmen. Allerdings darf auch durch die Aufnahme dieser Personen keine Überbelegung eintreten. Eine Überbelegung liegt auch dann vor, wenn eine ursprünglich vertragsgemäß belegte Wohnung durch die Geburt von Kindern überbelegt wird.
