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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 2215
Architekten und Ingenieure
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§ 57 Abs. 2 Satz 2 HOAI 1996 ist unwirksam!
OLG Celle, Urteil vom 08.06.2016 - 14 U 125/15
Die Regelung in § 57 Abs. 2 Satz 2 HOAI 1996, wonach die Vertragsparteien ein Honorar als Festbetrag allein unter Zugrundelegung der geschätzten Bauzeit vereinbaren können, ohne insoweit die tatsächlich anrechenbaren Kosten zu berücksichtigen, ist von der gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage in Art. 10 § 1 und § 2 MRVG nicht gedeckt und damit unwirksam.
