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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 2137; IMRRS 2016, 1296; IVRRS 2016, 0094
Wohnungseigentum
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Beweissicherung ist auch ohne Vorbefassung der Eigentümergemeinschaft möglich!
LG München I, Urteil vom 18.07.2016 - 1 T 7429/16
1. Einer Vorbefassung der Eigentümer bedarf es grundsätzlich nur dann, wenn es um Maßnahmen der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums geht.
2. Das wohnungseigentumsrechtliche Vorbefassungsgebot gilt nicht für den Antrag auf Durchführung des selbständigen Beweisverfahrens, da die Entscheidung ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen hinsichtlich der festgestellten Mängel ergriffen werden, nach wie vor bei den Eigentümern verbleibt.
