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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 1157; IMRRS 2016, 0737
Prozessuales
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Bestellung eines Ersatzzustellungsvertreters: Amtsgericht ist zuständig!
OLG Hamm, Beschluss vom 18.03.2016 - 32 SA 8/16
Für die Bestellung eines Ersatzzustellungsvertreters für eine Wohnungseigentümergemeinschaft gemäß § 45 Abs. 3 WEG in einem § 43 Nr. 5 WEG unterfallenden Streitfall ist das jeweils erkennende Gericht und nicht - streitwertunabhängig - das Amtsgericht als Wohnungseigentumsgericht zuständig.*)
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