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IBRRS 2016, 1053; IMRRS 2016, 0674
Prozessuales
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Prozessuales
Gehörsverstoß trotz Hinweises nicht gerügt: Revision ist nicht zuzulassen!
BGH, Beschluss vom 17.03.2016 - IX ZR 211/14
Eine Revision ist nicht wegen eines Gehörsverstoßes zuzulassen, wenn es der Beschwerdeführer versäumt hat, den Verstoß im Rahmen der ihm eingeräumten Frist zur Stellungnahme auf einen Hinweisbeschluss des Berufungsgerichts zu rügen.*)
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