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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 0881; IMRRS 2016, 0563
Wohnungseigentum
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Gesamtabrechnung trotz fehlerhafter Einzelabrechnung gültig?
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 09.03.2016 - 2-13 S 225/13
1. Der Beschluss über eine Jahresabrechnung ist teilbar. Folglich führt ein Fehler in der Einzelabrechnung nicht zwangsläufig dazu, dass auch die Gesamtabrechnung fehlerhaft ist.
2. Sind einzelne Positionen der Einzelabrechnung ungültig, so ist auch die Abrechnungsspitze als das Ergebnis der Einzelabrechnungen für ungültig zu erklären.
