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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 0632; IMRRS 2016, 0410
Gewerberaummietrecht
Mit Beitrag

Zugriff auf Bürgschaft/Kaution setzt Verzug des Mieters voraus!
OLG Hamm, Urteil vom 11.02.2016 - 18 U 42/15
Der Vermieter darf sich im laufenden Mietverhältnis nur wegen solcher Forderungen aus der Sicherheit befriedigen, wegen derer sich der Mieter bereits in Verzug befindet. Vor allem soll ein Zugriff auf die Kaution nicht wegen bestrittener Forderung möglich sein.