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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 0583; IMRRS 2016, 0374
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Klage gegen "übrige Wohnungseigentümer der WEG" ist zulässig!
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 10.11.2015 - 2-09 S 1/14
Es ist ausreichend, eine Klage gegen "die übrigen Wohnungseigentümer der WEG" zu richten, denn dabei ist zu erkennen, dass alle zum Zeitpunkt der Klageeinreichung zur Gemeinschaft gehörenden Wohnungseigentümer mit Ausnahme des Klägers beklagte Partei sind.
