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IBRRS 2016, 0569; IMRRS 2016, 0360
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Bauträger
Bis zu 10 Mal lüften pro Tag notwendig: Wohnung mangelhaft!
LG München I, Urteil vom 02.07.2015 - 8 O 2699/10
1. Für einen geregelten Feuchtigkeitsabbau in Wohnräumen muss eine Mindestluftwechselrate in Höhe von 0,5 h-1 durch die Konstruktion des Baus sichergestellt sein.
2. Die Voraussetzungen der EnEV bzw. der Wärmeschutzverordnung setzen die übrigen bautechnischen Notwendigkeiten nicht außer Kraft.
3. Eine Wohnung ist nicht gebrauchstauglich und damit mangelhaft, wenn der Erwerber seine Wohnung 7 - 10 Mal pro Tag lüften muss.
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