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IBRRS 2016, 0567; VPRRS 2016, 0110
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Preis alleiniges Zuschlagskriterium: Nebenangebot darf gewertet werden!
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15.01.2016 - 3 VK LSA 77/15
1. Hat der Auftraggeber weder in der öffentlichen Bekanntmachung noch in der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes Zuschlagskriterien benannt, darf nur der niedrigste Preis als Wirtschaftlichkeitskriterium angewendet werden.
2. Im Unterschwellenbereich dürfen Nebenangebote auch dann gewertet werden, wenn für sie keine Mindestanforderungen benannt sind und alleiniges Zuschlagskriterium der Preis ist.