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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 0524; IMRRS 2016, 0325
Mit Beitrag
Sachverständige
Befangenheitsantrag ist unverzüglich zu stellen!
OLG Jena, Beschluss vom 30.10.2015 - 1 WF 536/15
1. Meint eine Partei aus Äußerungen des Sachverständigen während seiner Untersuchung auf dessen Befangenheit schließen zu können, so hat sie dies unverzüglich geltend zu machen.*)
2. In einem einfach gelagerten Fall können bereits wenige Tage ausreichend sein, um die das Ablehnungsgesuch stützenden Tatsachen zu erkennen und vorzutragen. Obergrenze ist in der Regel eine Frist von 2 Wochen.*)
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