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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 0477; IMRRS 2016, 0294
Wohnraummietrecht
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Dauer und Umfang von Reparaturmaßnahmen sind anzukündigen!
AG Köln, Urteil vom 25.08.2015 - 222 C 93/15
Reparaturmaßnahmen hat der Mieter zu dulden, wenn der Vermieter ihre Dauer und ihren Umfang sowie mögliche dadurch bedingte Beeinträchtigungen rechtzeitig mitteilt. Kündigt der Vermieter dies nicht an, so kann der Mieter von seinem Hausrecht Gebrauch machen und die Handwerker aus der Wohnung verweisen.
