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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 0439
Öffentliches Baurecht
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Probleme bei der Bauausführung sind nicht Gegenstand der Bauleitplanung!
BVerwG, Beschluss vom 21.01.2016 - 4 BN 36.15
Es ist nicht Aufgabe eines Bebauungsplans, auf jedes Detail seines Vollzugs einzugehen. Probleme, die sich aus der Realisierung eines Bebauungsplans durch Bauarbeiten ergeben, gehören wegen ihrer zeitlichen Begrenzung regelmäßig nicht zu den Konflikten, die der Bebauungsplan selbst lösen muss.
