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IBRRS 2016, 0380; IMRRS 2016, 0231
Wohnungseigentum und Teileigentum
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Berliner Milieuschutzgebiet: Wann ist das Begründen von Wohnungseigentum zu genehmigen?
KG, Beschluss vom 05.01.2016 - 1 W 1032/15
1. Die Begründung von Wohnungs- und Teileigentum muss in Berliner Milieuschutzgebieten erst bei Antragstellung nach dem 03.03.2015 nach der Berliner Umwandlungsverordnung genehmigt werden.
2. Dabei kommt es auf das Datum der Antragstellung an, eine für den Antrag notwendige Abgeschlossenheitsbescheinigung kann auch nach dem 03.03.2015 erteilt und nachgereicht werden.
