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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 0310; VPRRS 2016, 0066
Mit Beitrag
Vergabe
Kein Ausschluss auf der Grundlage intransparenter Vorgaben!
VK Bund, Beschluss vom 08.01.2016 - VK 2-127/15
1. Auch im Anwendungsbereich der SektVO führt eine Abweichung von den Vergabeunterlagen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots.
2. Mit der strikten Rechtsfolge des Angebotsausschlusses korrespondiert allerdings die Verpflichtung des öffentlichen Auftraggebers, die Vergabeunterlagen so klar und eindeutig zu formulieren, dass die Bieter diesen zweifelsfrei entnehmen können, welchen Anforderungen sie genügen müssen.