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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 0265
Zwangsvollstreckung
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Zustellung eines Pfändungsbeschlusses erfordert keine Angabe der Vertretungsverhältnisse!
BGH, Beschluss vom 02.12.2015 - VII ZB 36/13
Die Bezeichnung einer in Baden-Württemberg ansässigen Drittschuldner "Sparkasse Schwarzwald-Baar, Gerberstraße 45, 78050 Villingen-Schwenningen" ist hinreichend bestimmt. Es bedarf auch für die Zustellung des Pfändungsbeschlusses keiner Angaben über das zur Vertretung berechtigte Organ und die Mitglieder des Vertretungsorgans.*)
