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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 0234; IMRRS 2016, 0137
Wohnraummietrecht
Volltext
Mit Beitrag
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Zeichnen eines Grundrisses ist noch keine anzukündigende Modernisierungsmaßnahme!
LG Berlin, Beschluss vom 11.08.2015 - 55 S 249/14
1. Grundsätzlich muss der Vermieter Modernisierungsmaßnahmen ankündigen, der sie auch durchführen will. Hat der alte Vermieter nur vorbereitende Maßnahmen wie Grundrisszeichnungen durchführen lassen, muss er auch keine Modernisierungsmaßnahmen ankündigen.
2. In der Innenstadt sind Geräuschimmissionen durch Bauarbeiten hinzunehmen.
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