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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 0230; IMRRS 2016, 0133
Mit Beitrag
Wohnungseigentum und Teileigentum
Keine Kostentragungspflichten durch Beschluss!
LG München I, Beschluss vom 21.05.2015 - 36 S 19367/14 WEG
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann nicht über konstitutive Handlungspflichten - wie etwa die Kostentragung für ein Gutachten - beschließen. Sie muss vielmehr versuchen, die Kostentragung eines Miteigentümers auf dem Rechtsweg zu erreichen.
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