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IBRRS 2016, 0128; IMRRS 2016, 0081
Mit Beitrag
Wohnraummietrecht
Ein "richtiger" Mann muss Schäden am Marmorboden im Toilettenbereich nicht ersetzen!
LG Düsseldorf, Urteil vom 12.11.2015 - 21 S 13/15
1. Der Vermieter kann nur dann vom Mieter Schadenersatz wegen der Abstumpfung eines Marmorbodens im Toilettenbereich verlangen, wenn der Vermieter den Mieter zuvor auf die besondere Empfindlichkeit des Fußbodens hingewiesen hat.
2. Es kann nicht als allgemein bekannt vorausgesetzt werden, dass durch ein "Urinieren im Stehen" aufgrund der unvermeidbaren Kleinstspritzer dauerhafte Schäden an einem Marmorboden im Nahbereich einer Toilette drohen. Vielmehr fällt es in die Risikosphäre des Vermieters, wenn der besonders (säure-) empfindliche Marmorboden durch ein solches Mieterverhalten beschädigt wird.
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