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IBRRS 2015, 3233
Mit Beitrag
Öffentliches Baurecht
Keine Bildung von Lärm-Zwischenwerten in Gemengelagen!
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.10.2015 - 5 S 2020/13
Nach Nr. 6.6 Satz 2 TA Lärm ist für ein Gebiet im unbeplanten Innenbereich, das keinem der in der BauNVO bezeichneten Baugebiete entspricht, der Immissionsrichtwert für den in Nr. 6.1 Satz 1 TA Lärm aufgeführten Gebietstyp maßgeblich, dem der Charakter des Gebiets am ehesten entspricht. Die Bildung von Zwischenwerten sieht TA Lärm Satz 2 TA Lärm nicht vor.*)
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