Urteilssuche
ibr-online. Die Datenbank für
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Kostenloses Probeabo

1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 0371; IMRRS 2016, 0224
Immobilien
Volltext
Mit Beitrag

Mietshaus verkauft: Wer bekommt den Überschuss aus den Nebenkostenvorauszahlungen?
BGH, Beschluss vom 29.10.2015 - V ZR 61/15
1. Fehlen in einem Kaufvertrag über ein Mietshaus Bestimmungen, wie sie z.B. in Notarhandbüchern hinsichtlich des Besitzübergangs innerhalb eines laufenden Abrechnungsjahres vorgeschlagen werden, so hat der Käufer einen Anspruch gegen den Verkäufer auf Herausgabe derjenigen Nutzungen, die dem Verkäufer nicht zustehen.
2. Unter anderem fällt darunter der in einer Erwerberabrechnung des Insolvenzverwalters ausgewiesene Überschuss, der sich aus der Differenz der von ihm aufgebrachten Nebenkosten und der von ihm vereinnahmten Vorauszahlungen der Mieter hierauf ergibt.
