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IBRRS 2015, 3179; IMRRS 2015, 1435
Prozessuales
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Grenzen von Gerichtsstandsvereinbarungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen
OLG Dresden, Beschluss vom 26.11.2015 - 2 AR 56/15
Eine Gerichtsstandsklausel, wonach als Gerichtsstand weder der Sitz der Parteien noch der Erfüllungsort des Vertrags bestimmt wird, ist wirksam, sofern für den Vertragspartner des Verwenders im Vergleich zum Gerichtsstand am Sitz des Verwenders keine relevanten Nachteile verbunden sind.
